

Wir beantworten gerne Ihre Fragen und Wünsche.
Unsere Leistungen orientieren sich an der Gebührenordnung für Ärzte [GOÄ]. Vorsorge und Früherkennungsuntersuchungen werden von Krankenversicherungen als "Leistungen auf Verlangen" eingeschätzt und müssen von den Versicherungen nicht erstattet werden. Auf dem Kulanzwege sind einzelne Versicherungen bereit, einzelne Kosten zumindest teilweise zu erstatten.
Die Honorare für unsere Leistungen teilen wir Ihnen auf Anfrage gerne mit. Ebenso beraten wir Sie in einem telefonischen oder persönlichen Gespräch zu allen Fragen der Erstattungsfähigkeit unseres Leistungsangebotes durch Ihre Versicherung. Wir geben Ihnen damit die nötige Sicherheit.
Sie können Ihre Fragen oder Terminwünsche an das von Ihnen bevorzugte prevent.on-Zentrum richten oder unser zentrales Kontaktformular nutzen.